Kanditur Stellvertreter Niederlassungsleiter (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 15.10.2006, 17:06 (vor 6410 Tagen) @ Pia

Hallo Pia,
unabhängig ob leitend oder nicht leitender Angesteller - er/sie ist auf jeden Fall wahlberechtigt und somit berechtigt eine Stützunterschrift zu leisten.

Wer wählbar ist - siehe hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html

PS: Steht in der Handlungsanleitung zur Wahl und in jedem Kommentar ;-)

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion