Kanditur Stellvertreter Niederlassungsleiter (Wahlen)
Hallo Pia,
unabhängig ob leitend oder nicht leitender Angesteller - er/sie ist auf jeden Fall wahlberechtigt und somit berechtigt eine Stützunterschrift zu leisten.
Wer wählbar ist - siehe hier:
http://www.schwbv.de/wahlen.html
PS: Steht in der Handlungsanleitung zur Wahl und in jedem Kommentar
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter