Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

Holger Müller, Monday, 16.10.2006, 15:34 (vor 6409 Tagen)

Hallo,
ich möchte euch zu folgenden Sachverhalt um Eure Meinung bitten.

Einer Stellenausschreibung werden sinngemäss folgende Sätze angefügt.


Wenn Sie Schwerbehindert sind können Sie Ihrer Bewerbung folgenden Satz beifügen.
Mit der Einsichtnahme meiner PA durch den Vertrauensmann der Schwerbehinderten erkläre ich mich einverstanden.
(Wenn Ihrer Bewerbung dieser Satz nicht beigefügt ist wird die Schwerbehindertenvertretung nicht von Ihrer Bewerbung informiert).


Meiner Meinung nach ist das nicht richtig da

§81 Abs. 1 Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten.

Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung nicht zu beteiligen, wenn der schwerbehinderte Mensch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ablehnt.

Nach meinem Rechtsverständnis wird hier der §81 falsch ausgelegt. Die Schwerbehindertenvertretung wird nur beteiligt wenn der Schwerbehinderte es ausdrücklich mit dem o.g. Zusatz wünscht.

Wie seht Ihr das>

Danke


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