Kündigung wegen weniger arbeit (Kündigung)

hackenberger, Saturday, 21.10.2006, 14:27 (vor 6418 Tagen) @ pur-36

Das Auftrags-/Auslastungsrisiko trägt der AG. Leider dürfte dein Arbeitsverhältnis aber nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen, was es für den AG etwas einfacher macht.

Es könnte nun sein, wenn Du auf ununterbrochene Beschäftigung bestehst, dass der AG eine betriebsbedingte Beendigungskündigung ausspricht. Hier müsste der AG dann aber das Integrationsamt einbinden, sofern die 50% Sehbehinderung auch bedeutet Du hast einen GdB von 50, also bist Schwerbehindert. Es könnte weiter auch sein, dass der AG Fördermittel zurückzahlen muss.

Es hilft hier nur ein Gespräch mit dem AG und ggf. weitere rechtliche Beratung ggf. auch eine Beratung mit der Agentur für Arbeit.


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