Altersteilzeit (Allgemeines)

traute, Tuesday, 24.10.2006, 21:01 (vor 6415 Tagen) @ Karl

hi,
wir hatten eine ähnliche situation (ÖD uni). ATZ ab 55 ist eine KANN regelung. die geschäftsleitung ist also nicht dazu verpflichtet. erst ab 60. lebensjahr MUSS der AG zustimmen. das ATZ gesetz läuft aber irgendwann in den nächsten jahren aus.
im klartext, du kannst nichts machen und leider pech gehabt. ATZ hat auch nichts mit behinderung zu tun.
vielleicht gibt es andere möglichkeiten für deine klienten>
gruß, traute

» Bin erst seit 3 Monaten Schwerbehindertenvertreter und daher etwas
» hilflos.
» Bisher wurde in unserem Betrieb Altersteilzeitanträge ab 55 Jahren
» seitens
» des Arbeitgebers (öffentl. Dienst) genehmigt. Mit Beschluß der Geschäfts-
» führung, der für alle überraschend kam, wurde die generelle Ablehnung der
» künftigen sowie auch vorliegenden Anträge, beschlossen. Die SchwbV wurde
» in keiner Weise eingebunden. Welche Möglichkeiten bzw. Mittel kann ich
» benutzen, um die Interessen der Behinderten zu vertreten.da sich einzelne
» Behinderte schon auf ATZ ausgerichtet haben. (Beginn ATZ 1.2.2007).


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