schweigepflicht (Allgemeines)
Hallo Sisi,
deine Chefin darf dies nur, wenn Sie Dein Einverständnis hat. In manchen Situationen mag es sinnvoll sein, den SB-Status offenzulegen, aber wie gesagt, dann nur mit Einverständnis des Betroffenen. Wenn jemand von der SB-eigenschaft wissen muss, dann könnte es evtl. noch der Teamleiter oder Abteilungsleiter sein, der ggf. bei personellen Entscheidungen auch Kenntnis über bestimmte Voraussetzungen haben muß (z.B.Zusatzurlaub, Überstunden/Mehrarbeit.
Gruß Andrea