schweigepflicht (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 25.10.2006, 08:42 (vor 6414 Tagen) @ sisi

Hallo Sisi,

deine Chefin darf dies nur, wenn Sie Dein Einverständnis hat. In manchen Situationen mag es sinnvoll sein, den SB-Status offenzulegen, aber wie gesagt, dann nur mit Einverständnis des Betroffenen. Wenn jemand von der SB-eigenschaft wissen muss, dann könnte es evtl. noch der Teamleiter oder Abteilungsleiter sein, der ggf. bei personellen Entscheidungen auch Kenntnis über bestimmte Voraussetzungen haben muß (z.B.Zusatzurlaub, Überstunden/Mehrarbeit.
Gruß Andrea


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