Mehrarbeit - Was gilt nun? (Allgemeines)

Dana01, Wednesday, 25.10.2006, 09:40 (vor 6415 Tagen)

Das Thema Mehrarbeit bei sb Teilzeitbeschäftigten wurde hier schon mal besprochen. Aber was gilt nun eigentlich:
1. Die Auslegung laut SGB-Kommentar: Deshalb ist jegliche Form von Überarbeit i.S.v. Überstunden als Mehrarbeit i.S.v. § 124 anzusehen. Mehrarbeit ist demnach die Zeit, die über die tariflich, betriebliche oder EINZELVERTRAGLICH festgelegte Arbeitszeit hinausgeht." (drei verschiedene KOmmentare, die alle im Sinne das gleiche schreiben)
Teilzeit ist doch einzelvertraglich festgelegt, das würde doch bedeuten, dass ein ein sb MA - der einzelvertraglich eine Arbeitszeit von 6 Stunden täglich festgelegt hat - die 7. stunde ablehnen kann, weil dies wie oben Überarbeit ist. Oder>>>

Oder 2. die BAG-Urteile:
BAG v. 08.11.1989 "Unter Mehrarbeit ... ist nicht die über die individuelle Arbeitszeit des sb hinausgehende tägl. Arbeitszeit zu verstehen, sondern die die werktägliche Dauer von 8 Stunden überschreitende Arbeitszeit."
BAG v. 03.12.2002 "Jede über 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit ist Mehrarbeit i.S.d. § 124. Tariflich abweichende AZ sind unerheblich."

Ich mache für unsere sb MA seit neustem regelmäßig Newsletter, in denen ich ein Thema - was von den MA gewünscht wurde - mal näher betrachte und erläutere. Was soll ich nun hinsichtlich der Mehrarbeit bei sbMA konkret schreiben>

LG dana


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