Außenstehender als Wahlleiter? (Wahlen)

hackenberger, Thursday, 26.10.2006, 11:20 (vor 6413 Tagen) @ Mariam

Ich als SchwbV habe stets als Wahlleiter den BR-Vorsitzenden oder Stellvertreter (in vorherigere Absprache mit diesen) der Wahlversammlung vorgeschlagen. Dem wurde dann stets auch so ohne Widerspruch gefolgt.

Er prüft an hand der Wählerliste das Wahlrecht. Der Wahlberechtigte muss sein Wahlrecht ggf. durch vorzeigen des Feststellungsbescheides oder Schwb-Ausweises belegen im Zweifel.


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