Außenstehender als Wahlleiter? (Wahlen)
Hallo,
mit diesem Thema habe ich mich auch bereits herumgeschlagen und im Kommentar folgende - abweichend von den bisherigen Meinungen (>) -
"An der Wahlversammlung nehmen nur Wahlberechtigte teil. Deshalb mus auch die Wahlleitung ein Wahlberechtigter sein." Tja, so die Kommentierung von Neumann, Pahlen, Majerski-Pahlen....
--
MfG
Birgit