anfechtung (Wahlen)

traute, Thursday, 26.10.2006, 16:57 (vor 6412 Tagen)

wer von euch kann mir sagen, an wen ein schreiben des gerichts gerichtet sein muß>

wenn die/der vorsitzende des wahlvorstandes für die wahldurchführung zuständig ist, müßte ein schreiben des gerichts bzgl. anfechtung auch an diese person addressiert sein und nicht an die (noch)amtierende SBV, auch wenn sie im wahlvorstand mitglied war. liege ich falsch>

was ist, wenn die zuständigkeit des gerichtlichen schreibens falsch ist> ist das thema damit erledigt> wie wird ein formfehler bewertet>
gruß, traute


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