Welche Rolle hat der Wahlvorstand bei Wahlanfechtungen? (Wahlen)

Wolfgang E., Saturday, 28.10.2006, 12:37 (vor 6411 Tagen) @ traute

» Wenn die/der vorsitzende des wahlvorstandes für die wahldurchführung zuständig ist, müßte ein schreiben des gerichts bzgl. anfechtung auch an diese person addressiert sein und nicht an die (noch) amtierende SBV, auch wenn sie im wahlvorstand mitglied war. liege ich falsch>

Es ist zwar richtig, dass der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl zuständig ist. Das Arbeitsgericht muss aber den Wahlvorstand zum "Gütetermin" nicht laden, da der Wahlvorstand bzw. dessen Vorsitzende/r nicht „Partei“ ist im wahlrechtlichen Sinne. Näheres zu Wahlanfechtungen unter
www.schwbv.de/urteile/24_bv_255_02.pdf

» Von einem anwalt ist beantragt worden, festzustellen, dass meine amtszeit mit dem tag der wahl (05.10) endet. richtig ist, sie endet am 30.11.

Nähere Infos zum Ablauf der Amtszeit sind im Forum nachzulesen unter
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3355#p3390]www.schwbv.de/forum[/link]


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