Wie viele Kandidaten sind zulässig? (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 31.10.2006, 13:53 (vor 6394 Tagen) @ Simone

Hallo Simone,

Du findest alles wissenswerte hier: http://www.schwbv.de/wahlen.html

oder auch bei der gebetenen Nutzung der Suche (Suchfunktion).;-)

Ja, bei 50 Wahlberechtigten ist förmliches Wahlverfahren vorgeschrieben. Es wird eine Vertrauensperson der Schwerbehinderten (VPSchwb) gewählt. Die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter legt der Wahlvorstand (WV) fest. Es dürfen dann je Wahlvorschlag für 1 KandidatIn als VPSchwb und soviele Kandidaten als Stelli vorgeschlagen werden wie von WV als zu wählende Stelli festgelegt wurden.

Die Anzahl der Wahlvorschläge ist aber nicht begrenzt, sie müssen nur jeweils gemäß SchwbVWO (Wahlordnung) gültig sein.


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