Wahl Schwerbehindertenvertretung gültig? (Allgemeines)

Michael, Wednesday, 01.11.2006, 19:45 (vor 6392 Tagen) @ merlincc8

Hallo Merlincc8,

was immer dein Name auch bedeuten mag, natürlich ist die Wahl dann gültig, dann wird halt nur eine SBV ohne Stellvertreter gewählt. Bei der Wahl bestehten doch immerhin die Möglichkeiten, die SBV zu wählen, oder eben nicht zu wählen. Das ist doch auch eine Entscheidung. Ich habe vier Jahre lang die SBV ohne Stellvertreter gemacht, da sich niemand dazu bereit erklärt hatte. Die Stellvertretung habe ich dann für die Zeit meines Urlaubes usw. dem BR übertragen. Seid doch froh, dass sich wenigstens einer für das Amt der SBV interessiert. Schlimmer wäre es ja, wenn ihr dann keine hättet. Bei mir haben sich diesmal zwei für das Amt des Stellvertreters gemeldet. Nun habe ich nach unserer Wahl einen gewählten und interessierten Stellvertreter.
Ich rede hier übrigens von der vereinfachten Wahl. Ich weiß es nicht genau, aber ich denke, bei der förmlichen Wahl wird es nicht anders sein.

Gruß Michael


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