Wahl Schwerbehindertenvertretung gültig? (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 02.11.2006, 08:32 (vor 6392 Tagen) @ Michael

Hallo Michael,

grundsätzlich gebe ich Dir Recht! Besser "nur" einen VPSchwb als überhaupt keine SchwbV. Man sollte aber immer daran denken, ist eine SchwbV aber KEIN Stellvertreter gewählt aber verhindert wegen Krankheit, Urlaub usw. hat man eine Zeit in welcher das Mandat der SchwbV nicht wahrgenommen/umgesetzt werden kann. Eine ggf. besthende KSchwbV oder HSchwbV ist dann hier nicht zuständig, sie kann nicht wegen Verhinderung das Mandat vertretungsweise/ersatzweise ausüben. Dieses ginge nur wenn keine SchwbV gewählt wäre.

Auch dein gutgemeinter Handlungsweis: "Die Stellvertretung habe ich dann für die Zeit meines Urlaubes usw. dem BR übertragen." ist nicht möglich.

Der BR kann und darf nicht das Mandat der gewählten SchwbV wahrnehmen, es sei denn er ist auch als VPSchwb oder Stelli gwählt. Er muss zwar im Rahmen seines Mandates darauf achten, dass alle Gesetze usw. und die sich hieraus ergebenen Rechtsansprüche für den AN bzw. Pflichten für den AG eingehalten/umgesetzt werden, er darf aber nicht z.B. Stellungnahmen gem. § 95 SGB IX abgeben oder sonstige Rechte der SchwbV gem. SGB IX vertretungsweise umsetzen.

Daher der Tipp, sollte sich keiner für das Mandat des VPSchwb oder Stelli finden, überzeugt ein BR-Mitglied hier auch dieses Mandat noch mit zu übernehmen, also für dieses zu kandidieren. Ich kenne viele Koll. welche genau aus diesen Gründen hier ein Doppelmandat haben.

PS: Ich habe auch ein Doppelmandat (SchwbV und BR). Aber auch genau auch in dieser Reihenfolge (wegen der für mich persönlichen Wichtigkeit). Ich habe mangels Masse und wegen der Wichtigkeit und des Interesses auch für den BR kandidiert. Es hat auch den weiteren "kleinen" Vorteil ich darf nun auch dort mitstimmen. Ich "muss" also nicht mehr nur die Koll. des BR davon überzeugen in "meinem" Sinne abzustimmen. ;-) ;-)


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