Freistellung nach Neuwahl? (Freistellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 02.11.2006, 07:52 (vor 6392 Tagen) @ Mariam

Hallo Mariam,
aufgrund deiner Frage vermute ich, dass du gewählt bist.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser interessanten Tätigkeit. :flower:

Zu deiner Frage:
Das Gesetz gibt die in dieser Hinsicht viel Spielraum. Alles relevante möchte ich nicht hier nochmal schreiben.
Darum schau hier: http://www.schwbv.de/freistellung.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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