Freistellung nach Neuwahl? (Freistellung)
Hallo Mariam,
aufgrund deiner Frage vermute ich, dass du gewählt bist.
Herzlichen Glückwunsch zu dieser interessanten Tätigkeit. :flower:
Zu deiner Frage:
Das Gesetz gibt die in dieser Hinsicht viel Spielraum. Alles relevante möchte ich nicht hier nochmal schreiben.
Darum schau hier: http://www.schwbv.de/freistellung.html
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter