SBV (Kündigung)

hackenberger, Monday, 06.11.2006, 17:42 (vor 6387 Tagen) @ Kalle

Der Stellvertreter muss aber um den besonderen Kündigungsschutz als Mandatsträger zu erhalten in der Vertretung aktiv sein/ gewesen sein. Dann gilt dre besondere Kündigungsschutz für 1 Jahr seit der Wahrnehmung der Vertretung.
Diese gilt auch für die Stelli Nr. 2,3,4 usw. also schauen ob alle gewählten Stellis einmal "sauber" also rechtssicher in die Stellvertretung mussten.;-)


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