SBV (Kündigung)
Der Stellvertreter muss aber um den besonderen Kündigungsschutz als Mandatsträger zu erhalten in der Vertretung aktiv sein/ gewesen sein. Dann gilt dre besondere Kündigungsschutz für 1 Jahr seit der Wahrnehmung der Vertretung.
Diese gilt auch für die Stelli Nr. 2,3,4 usw. also schauen ob alle gewählten Stellis einmal "sauber" also rechtssicher in die Stellvertretung mussten.