SBV (Kündigung)

Maximilian, Wednesday, 08.11.2006, 22:22 (vor 6385 Tagen) @ Kalle

...steht hier - musst du schauen ;-)
http://www.schwbv.de/aufgaben.html

Solange der Stellvertreter den Vertrauensmann bzw. die Vertrauensfrau der Schwerbehinderten vertritt, hat er die gleiche persönliche Rechtsstellung wie die Schwerbehindertenvertretung selbst (SGB IX, §96 Abs. 3).

Insbesondere genießt er während dieses Zeitraumes den gleichen Kündigungs- und Versetzungsschutz (vgl. § 15 KSchG). Außerhalb der Zeiten der Vertretung hat der Stellvertreter die gleiche Rechtsstellung wie ein Ersatzmitglied des Betriebs- bzw. Personalrates. Es kommt daher auch ein "nachwirkender Kündigungsschutz" in Betracht (vgl. § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG).


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