Einladung zur Wahlversammlung per Mail (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 08.11.2006, 08:44 (vor 6385 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

der Beschluß des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 21.05.2003, 24 BV 255/02 wurde angefochten und aufgehoben. Ich habe mir dieses Urteil beim LAG BW angefordert. Ich bin einmal gespannt wie dieses Urteil begründet wurde.

Doch grundsätzlich sehe ich erst einmal weiterhin kein, zu mindest kein grober Verstoß gegen den Datenschutz, wenn ich in einem Mail wie hier geschehen alle Empfänger im Klartextfeld aufführe.

In Schwb-Versammlungen ist man übrigens auch nicht "maskiert" ;-)

PS: Für alle Interessierten, man kann gegeb Gebühr i.d.R. ca. 10,- 20,- € Urteile anfordern.


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