Einladung zur Wahlversammlung per Mail (Wahlen)

matthias1 ⌂, Norderstedt, Wednesday, 08.11.2006, 13:42 (vor 6385 Tagen) @ hackenberger

»
» Doch grundsätzlich sehe ich erst einmal weiterhin kein, zu mindest kein
» grober Verstoß gegen den Datenschutz, wenn ich in einem Mail wie hier
» geschehen alle Empfänger im Klartextfeld aufführe.
»
» In Schwb-Versammlungen ist man übrigens auch nicht "maskiert" ;-)
»

Du mußt aber berücksichtigen, dass es schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Kollegen gibt, die sich im Kollegium nicht als solche outen wollen und somit auch nicht auf entsprechenden Versammlungen erscheinen. Auch wenn man dies vielleicht nicht nachvollziehen kann, ist dieser Wunsch zu respektieren! Deshalb gilt es für mich persönlich, die Verteilerliste im BCC-Feld zu verbergen. Egal, ob Verstoß oder kein Verstoß, besser sind die Blindkopien in diesem Zusammenhang schon!

Gruß von Matthias


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