Kandidat zieht ( will ) sein Kandidatur zurück ? (Wahlen)
Hallo Paco,
wie bei vielen anderen Aspekten bei der Wahl "greift" auch hier das BetrVG §14 bzw. die Auslegung dazu.
Däubler schreibt dazu folgendes:
Eine einmal erfolgte Kandidatur kann nicht zurückgezogen werden. Im Übrigen kann nach erfolgter Wahl ein Gewählter die Annahme des Amtes als BR-Mitglied (in diesem Falle als VP) ablehnen.
Fazit: Weitermachen!
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter