Darf die Liste der Wahlberechtigten ausgehängt werden? (Wahlen)

Wolfgang E., Wednesday, 08.11.2006, 09:45 (vor 6385 Tagen) @ Paco1808

» Wir haben die Listen der wahlberechtigten Personen schon ausgehängt...

Es ist verboten, die Listen der Wahlberechtigten öffentlich "auszuhängen". Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Dies wäre ein Verstoß gegen den Schutz von Sozialdaten. Näheres unter

www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3169#p3171
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=2831#p2935


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