Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen (Umgang mit BR / PR)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 10.11.2006, 07:58 (vor 6395 Tagen) @ micha

Hallo Micha,

ich kann dir nur sagen wo es im BayPersVG steht:
Art. 40
(2) Bei Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte im Sinn von Art. 58 Abs. 1 betreffen, haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Stimmrecht; dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend.

Du musst jetzt nur dein für dich zutreffendes Gesetz durchsuchen, ob es dort auch diesen Passus gibt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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