Re: Teilnahme an Besprechungen Sitzungen (Umgang mit BR / PR)
Hallo Micha,
ich kann dir nur sagen wo es im BayPersVG steht:
Art. 40
(2) Bei Beschlüssen, die überwiegend Beschäftigte im Sinn von Art. 58 Abs. 1 betreffen, haben die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung Stimmrecht; dies gilt für die Schwerbehindertenvertretung entsprechend.
Du musst jetzt nur dein für dich zutreffendes Gesetz durchsuchen, ob es dort auch diesen Passus gibt.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter