Personalvertretungsrecht der Länder (Umgang mit BR / PR)

micha, Rheinland/Pfalz, Saturday, 11.11.2006, 16:07 (vor 6394 Tagen) @ Hartmut

Bei uns in RLP sieht es so aus. Hier ein Auszug aus dem LPersVG:

§ 35 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
(1) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Personalrats
und dessen Ausschüssen beratend teilzunehmen. Sie kann beantragen, Angelegenheiten,
die einzelne Schwerbehinderte oder die Schwerbehinderten als Gruppe
besonders betreffen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.

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Gruß Micha


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