Sperrzeit ALG, weil Schwerb. Kollege Aufhebungsvertrag unterschrieben ha (Kündigung)

hackenberger, Saturday, 11.11.2006, 18:06 (vor 6388 Tagen) @ anjab

Hallo Anja,

es wird vermutlich eine Sperrzeit verhängt werden.

Bitte kläre es vorher unbedingt mit der AA (Agentur für Arbeit) und dem Integrationsamt ab. Auch klären ab welchem Zeitraum eine Meldung als arbeitssuchend erfolgen muss um nicht eine weitere Sperre zu erhalten.

Ganz besonders auch das Thema, ob die Kündigung unvermeidbar ist!

Auf keinen Fall vor einer endgültigen Klärung einen Aufhebunsgvertrag unterschreiben, sollte aber ein BR-Mitglied auch selber wissen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion