Wahlanfechtung (Wahlen)

micha, Rheinland/Pfalz, Monday, 13.11.2006, 16:15 (vor 6386 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans- Peter
» wenn es nicht um den öff. Dienst geht, dann ist das BetrVG
» ausschlaggebend.

und im öfftl. Dienst> Was ist da anders> Wonach müssen die Öffdies;-) sich richten>
Gruß Micha

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Gruß Micha


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