Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion (Umgang mit BR / PR)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 16.11.2006, 22:26 (vor 6382 Tagen) @ SBV1

» wir hatten vor einigen Tagen SBV-Wahlen. Dort wurde ich mit
» Stimmenmehrheit wieder als Vorsitzende gewählt.
Gratulation :flower: :flower: :flower:

» Wie ist das mit meiner Stellvertreterin> Darf sie als SBV an den
» BR-Sitzungen auch teilnehmen, wenn ich da bin> Kann ich in den
» BR-Sitzungen nur als BR-Mitglied fungieren und meine Stellvertreterin
» nimmt für die SBV teil>>>>

Hallo Kirsten,
ich muss sagen - eine knifflige Frage. ;-)
Da ich nicht nur aus dem "Bauch" antworten wollte waren 60 Minuten Recherche in allen möglichen Kommentaren notwendig. Sie brachten folgendes zu Tage:

Knittel (Kommentar) zum §95(1) Rn17h
Das herangezogene stellvertretende Mitglied hat für den ihm zur eigenen Erledigung übertragenen Wirkungskreis die Rechtsstellung einer Vertrauensperson.
Das schließt insbesondere auch das Teilnahmerecht an Sitzungen des Personal- oder des Betriebsrats ein.
Allerdings bedeutet dies nicht, dass Vertrauensperson und Stellvertreter gleichzeitig an der Sitzung teilnehmen können. Im Zweifel muss die Vertrauensperson bestimmen, wer bei welcher Sitzung die Schwerbehindertenvertretung vertritt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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