Teilnahme an BR-Sitzungen in Doppelfunktion (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 17.11.2006, 12:55 (vor 6382 Tagen) @ SBV1

Ich kenne es nur so, dass man im Falle einer Personalunion, also VPSchwb und BR, beide Hüte in der BR-Sitzung aufhat. Man muss bei Aussagen usw. immer nur ganz klar zur Aussage bringen in welcher Funktion man gerade redet.

Selbstverständlich kann man auch als SchwbV (auch wie hier in Personalunion) Beschlüsse des BR unter Beachtung der Anforderungen des § 95 SGB IX bzw. § 35 BetrVG aussetzen. Es besteht/entsteht hier dann auch kein Widerspruch weil man ja in der Funktion als BR-Mitglied diesen BR-Beschluss mittragen muss, ggf. sogar in dieser Form mitbestimmt hat.

Es gibt hier auch durchaus nachvollziehbare Gründe für diese Entscheidung/Sicht.

Der BR ist ein Gremium und fast Mehrheitsbeschlüsse. Weiter, der BR blickt mit der BR-Brille/BR-Sicht, also auf alle AN. Nun kann es ja durchaus sein, dass eine Sache (kollektive Angelegenheit) grundsätzlich ok ist, man als SchwbV aber doch der Auffassung ist, hier ist eine Sache im Einzelfallbezug (Einzelfallsicht) doch noch nicht genug beraten worden. Daher erfolgt dann ggf. die Aussetzung. Oder aber der AG hat die SchwbV also solche nach ihrer Auffassung noch nicht ausreichend unterrichtet/angehört und aus diesem Grunde soll der BR den Beschluss noch nicht fassen. Der BR selbst hat aber keinen Versagungsgrund, daher erfolgte von ihm (BR) die Zustimmung/ oder auch Ablehnung (also die Mitbestimmung) welche in dieser Form aber von der SchwbV so noch nicht akzeptiert werden kann, also Aussetzung.

Ich selbst habe seit Beginn meines Mandates als VPSchwb auch ein BR-Mandat, früher als Ersatzmitglied nun als ordentliches BR-Mitglied.


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