Gleichstellungsantrag auf Zeit (Gleichstellung)

traute, Saturday, 18.11.2006, 20:25 (vor 6377 Tagen) @ Brigitte

hallo brigitte,
es ist mir nicht bekannt, bei einem GL antrag ärztliche berichte beizulegen. jedenfalls machen meine klienten das nicht. ausreichend ist der bescheid des versorgungsamtes, in dem die gesundheitlichen beeinträchtigungen festgehalten sind. die begründung des antrages muß in bezug zu deinem arbeitsplatz haben. entweder ist er leidensgerecht, dann brauchst du die GL, um diesen zu erhgalten oder er ist nichtlkeidensgerecht, dann brauchst du die GL, einen leidensgerechten arbeitsplatz/techn. hilfsmittel zu erhalten.

gibt es keine schwerbehinderten vertretung, die dir behilflich sein kann> diese und auch der PR/BR müssen auch eine stellungnahme dazu abgeben, genau wie der AG. allerdings erfährt niemand, was der andere geschrieben hat.
gruß, traute


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