Gleichstellungsantrag auf Zeit (Gleichstellung)

gitte @, Wednesday, 29.11.2006, 19:27 (vor 6366 Tagen) @ traute

» hallo brigitte,
» es ist mir nicht bekannt, bei einem GL antrag ärztliche berichte
» beizulegen. jedenfalls machen meine klienten das nicht. ausreichend ist
» der bescheid des versorgungsamtes, in dem die gesundheitlichen
» beeinträchtigungen festgehalten sind. die begründung des antrages muß in
» bezug zu deinem arbeitsplatz haben. entweder ist er leidensgerecht, dann
» brauchst du die GL, um diesen zu erhgalten oder er ist
» nichtlkeidensgerecht, dann brauchst du die GL, einen leidensgerechten
» arbeitsplatz/techn. hilfsmittel zu erhalten.
»
» gibt es keine schwerbehinderten vertretung, die dir behilflich sein kann>
» diese und auch der PR/BR müssen auch eine stellungnahme dazu abgeben,
» genau wie der AG. allerdings erfährt niemand, was der andere geschrieben
» hat.
» gruß, traute


hallo traute,

ich habe nun nochmals den antrag auf gleichstellung gestellt,da der erste antrag ja ende des jahres auslaäft.
nun bekomme von der AFA wieder post, mit der bitte ich möge doch den antrag auf GL begründen. da der auslaufende GL ja auf grund einer arbeisplatz gefährdung lt AFA bewilligt wurde.

nun wie kann ich am besten begünden, das ich den GL bewilligt bekommen. habe eh so ein gefühl, das die betreffende person der AFA nur nach den § geht.

hoff es nicht nicht zu unklar geschrieben, ist nicht einfach mit wenig worten viel zusagen.

gruß brigitte


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