SchwbV auch für Honorarkräfte zuständig? (Allgemeines)

Olaf G., Thursday, 23.11.2006, 14:27 (vor 6372 Tagen)

Hallo, ich bin neu gewählter SchwbV in unserem Betrieb, da wir seit kurzem 5 schwerbehinderte Mitarbeiter haben. Nun meine Frage! Wir haben auch einen ehemaligen Mitarbeiter der schwerbehindert ist, und seit 2002 auf Honorarbasis regelmäßig in unserem Betrieb arbeitet. Zählt dieser Mitarbeiter bei der Ermittlung der Anzahl der Schwerbehinderten mit> Wäre er auch wahlberechtigt gewesen> Kann er sich auch an mich als Schwerbehindertenvertreter wenden. Da ich erst im Dezember zum 1. Seminar fahre, hoffe ich auf diesem Wege eine Auskunft zu bekommen.
Danke schon mal in vorraus für Euer Bemühen.

Olaf G.:ok:


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