SchwbV auch für Honorarkräfte zuständig? (Allgemeines)
Hallo Olaf,
du kannst beruhigt sein. Er war/ist nicht wahlberechtigt.
Zu dem Thema gibt es auch Urteile.
Fazit vom BAG-Beschluss, 7 ABR 19/91 vom 30.10.1991
Eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Abgrenzungsmerkmale führt dazu, daß die auf Honorarbasis beschäftigten 23 Lehrer und Ausbilder nicht als persönlich abhängige Arbeitnehmer, sondern als freie Mitarbeiter anzusehen sind.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter