Erwerbsunfähig (Allgemeines)

juma, NRW, Saturday, 25.11.2006, 10:24 (vor 6370 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

ich habe ein Problem!

Ein Mitarbeiter war über ein Jahr krank und möchte Anfang 2007 wieder die Arbeit aufnehmen. Der Arbeitgeber verlangt eine Untersuchung beim Werksarzt. Der Mitarbeiter ist auch hingegangen.

Das Ergebnis der Untersuchung wurde ihm schriftlich in 3 Sätzen mitgeteilt.
Ich zitiere:

Überschrift: BESCHEINIGUNG

Nach Durchsicht der Unterlagen und Untersuchung des H..... bin ich der Meinung, dass H.... erwerbsunfähig ist. H.... soll Rente beantragen."

Das war das Ergebnis der Untersuchung!!

Nun meine Frage:
Haben Werksärzte nicht auch gewisse Formen einzuhalten, wenn sie in gutachterlicher Funktion für - den Arbeitgeber - tätig sind, einen ausführlicheren Bericht zu verfassen> Nach der o.g. Beurteilung ist nicht zu erkennen, ob der Mitarbeiter evtl. noch stundenweise arbeiten kann. Ferner ist nicht festzustellen, ob der Werksarzt sich überhaupt den Arbeitsplatz angeschaut hat. Reicht diese Beurteilung so aus>

Was passiert, wenn der Mitarbeiter jetzt einen Rentenantrag stellt und der wird abgelehnt> Oder der Mitarbeiter u.U. stundenweise einsatzfähig ist. Der Arbeitgeber wird sich doch an die Aussage des Werksarztes halten>>.

Ist vielleicht jemand in der Lage mir Tipps, Möglichkeiten oder auf evtl. Gefahren hinzuweisen.

Vorab vielen Dank.

Gruss
Juma


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion