Erwerbsunfähig (Allgemeines)

traute, Saturday, 25.11.2006, 15:37 (vor 6370 Tagen) @ juma

wenn der MA seine tätigkeit wieder aufnehmen will, muß er sich subjektiv ja in der lage fühlen, und sein arzt wird das unterstützen, denke ich.

hat der AG ein eingliederungsmanagement nach § 84 gemacht> oder sollte durch die untersuchung des werkarztes das eingeleitet werden>

der werksarzt hat sich meiner meinung nach ganz schön rausgezogen. schreiben kann er ja, was er will...

den antrag auf EU rente muß der AN beim RV träger machen. dort würde dann eine stellungnahme des werkarztes abgefragt. bis der rentenantrag durch ist, ruht das arbeitsverhältnis.

was will denn der MA selber> da gibt es ja auch einige möglichkeiten. mit dem sog. "hamburger modell" könnte er in absprache seines arztes und unter einbeziehung seiner einschränkungen einen arbeitsversuch starten.

erst, wenn diese scheitert, würde ein antrag auf EU rente in frage kommen.

gruß, traute


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