Freistellung (Freistellung)

micha, Rheinland/Pfalz, Monday, 27.11.2006, 09:57 (vor 6369 Tagen) @ alfred

» Ich bin Bediensteter in der JVA Rosdorf. Wer kann mir sagen, wie es mit
» einer Freistellung der SB im Justizvollzugsdienst steht> Die Dienststelle
» will erst einmal bei anderen JVA`en nachfragen.

Hallo Alfred,
folgendes aus dem SGB IX zu Deiner Info:
§ 96 Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen
(1) Die Vertrauenspersonen .....

(2) Die Vertrauenspersonen dürfen ....

(3) Die Vertrauenspersonen besitzen .....

und nun kommt's::ok:

(4) Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. 2Sind in den Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 200 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig.... .

--
Gruß Micha


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