Freistellung (Freistellung)

Holger Müller, Monday, 27.11.2006, 10:37 (vor 6369 Tagen) @ alfred

» Ich bin Bediensteter in der JVA Rosdorf. Wer kann mir sagen, wie es mit
» einer Freistellung der SB im Justizvollzugsdienst steht> Die Dienststelle
» will erst einmal bei anderen JVA`en nachfragen.

Hallo,
in NRW wird die Freistellung im Fürsorgeerlass geregelt.
Muster 150 des Personalbedarfsplans des Innenministeriums.
Das bedeutet in NRW im Jahr.
10 000 Minuten Grundfreistellung
500 Minuten pro Schwerbehinderten oder Gleichgestellten

Ich würde mich an deiner Stelle nicht alleine auf die Auskunft der Anstaltsleitung verlassen.
Beantrage die Freistellung unter Angabe der Gesetzesquelle und du bekommst die Zeit die Du dringend für das erhaltene Amt benötigst.

Gruss
Holger:-)


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