vertrauensvolle Zusammenarbeit (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 28.11.2006, 20:00 (vor 6389 Tagen) @ micha

» Nun hat der PR heute den Beschluß gefasst, die Wahl vom AG überprüfen zu
» lassen. Meine Frage:
» Ist das möglich was der PR vorhat>
Anfechtungsberechtigt sind:
- drei Wahlberechtigte,
- der AG bzw. der Leiter der Dienststelle.
Das bedeutet, wenn der PR den AG überzeugt, dass dieser die Wahl anfechtet - dann kann er innerhalb 10-14 Tage (je nach Bundesland) nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses die Wahl anfechten.

» Was für Möglichkeiten hat der Wahlvorstand>
Keine, denn er hat mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses sein "Mandat" nieder gelegt.

» Oder soll ich den Spieß umdrehen> Der PR hat gesagt wir hätten dies
» zulassen sollen. Ist das nicht eine Aufforderung zum Wahlbetrug von Seiten
» des PR>
Nein, das ist nur seine subjektive Ansicht. Er war ja bei der Urteilsfindung des WV nicht dabei.

» Sollen wir uns jetzt schon Rechtsbeistand besorgen oder abwarten>
Ist nicht nötig. Erst wenn es sicher ist, dass die Wahl angefochten wird - dann ist Rechtsbeistand sinnvoll.

» Die vertauensvolle Zusammenarbeit mit dem PR ist für mich momentan
» nicht mehr gegeben.
Lass dich nicht entmutigen. Dies sind "Machtspiele" am Anfang der Wahlperiode. Vor allem, versuche sachlich zu bleiben und "schlag" nicht mit den gleichen "Waffen" zurück.
Außerdem wäre es interessant warum der PR so reagiert. Mag er dich nicht - oder wollte er leiber den anderen Kandidaten> Wenn ja - warum> Was kann der, was du nicht kannst>

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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