Amtsantritt (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 30.11.2006, 21:14 (vor 6387 Tagen) @ Alexander

» Ich wurde am 28. November durch ein vereinfachtes Wahlverfahren gewählt.
» Meine Vorgängerin scheidet aus ihem Amt als Schwerbehindertenverteter zum
» 30.11.2006 aus. Ab wann bin ich in meinem Amt.
Ab 01.12.2006 bist du im Amt.

» der Versammlungsleiter das ergebnis dem Arbeitgeber mitteilt, oder wenn
» der Wahlleiter mich einweißt.
Niemand wird dich einweisen. Die Vorgängerin sollte dir die laufenden Fälle übergeben und dir ein paar Tipps geben.

» Da der Wahlleiter auch Personalratsvorsitzender ist sagt es ihm nicht zu
» das ich mich so egagiere und an den Sitzungen des Personalrates teilnehmen
» will. Kann er meine "Amtsübernahme" verschieben oder gar aussetzen.
Nein kann er nicht. Sein "Mandat" als Wahllleiter ist nach der Wahl (und den Formalien wie z.B Benachrichtigung bzw. Aushang) erloschen.

Sollte er dich nicht zur Sitzung einladen oder dir sonstige Probleme bereiten, dann schau mal folgenden Beitrag an.
Dieser hat sich mit der gleichen Problematik befasst:
http://www.schwbv.de/forum/index.php>id=2805&page=0&category=0&order=last_answer

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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