Wahlen per Akklamation? (Wahlen)

Wolfgang E., Friday, 01.12.2006, 09:31 (vor 6379 Tagen) @ Alexander

» Gilt das auch wenn es nur einen Kanditaten für das Amt gibt>

Ja, weil es so im Gesetz steht. Bei der geheimen Wahl handelt sich um ein absolutes gesetzliches Gebot ohne Ausnahme. Es muß also ausnahmslos immer [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=3483#p3500]geheim[/link] gewählt werden nach § 94 Abs. 6 Satz 1 SGB IX, der wie folgt lautet:

"Die Vertrauensperson und das stellvertretende Mitglied werden in geheimer... Wahl... gewählt."


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