VP im kirchlichen Dienst (Kirche)

Elkchen, München, Friday, 08.12.2006, 06:47 (vor 6355 Tagen)

Wer kann mir helfen>
Ich bin VP im Evangelischen Landeskirchenamt (wurde im November wiedergewählt) und bei den Mitarbeitervertretungs-Sitzungen immer dabei, da gab es noch nie Probleme, doch bei Sitzungen der Abteilungsleiter oder des Landeskirchenrates, wo auch Personalfragen beschlossen werden, bin ich außen vor. Gilt auch für Kirche das gesamte SGB IX> wenn doch schon eine Schwerbehindertenvertretung hier gewählt wird, ist doch auch das Gesetz an sich anzuerkennen, oder nicht>
Ich hatte vor, erst nochmal in einem Brief an die Dienststellenleitung darauf aufmerksam zu machen, dass ich bei den o. g. Sitzungen das Recht habe eingeladen zu werden habe daher jetzt schon die Ahnung, dass ich eine negative Antwort erhalten werde.
Ist es dann sinnvoll da mal gesetzlich eine Entscheidung treffen zu lassen oder habe ich bei der besonderen Stellung der Kirche keine Chance>
Vielen Dank für alle die mir da Auskunft geben könnten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion