VP im kirchlichen Dienst (Kirche)

Michael, Saturday, 09.12.2006, 19:13 (vor 6354 Tagen) @ Elkchen

Hi Elke,

wenn die nicht als Mitarbeitervertreter bei diesen Sitzungen dabei sind, würde ich mal behaupten, dass dann die SBV leider auch kein Teilnahmerecht hat. ABER der Arbeitgeber ist verpflichtet, die SBV zu unterrichten, wenn ein einzelner oder die Gruppe der schwM von Entscheidungen betroffen sind. Meiner Meinung nach musst du also über die Ergebnisse der Sitzungen informiert werden, wenn es schwM betrifft. Das könntest du dann mal dem Arbeitgeber, oder dem Arbeitgeberbeauftragten in einem Gespräch mitteilen.

Gruß Michael


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