Dezentraler Betrieb - Freistellung - Berechnung (Freistellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 26.12.2006, 19:17 (vor 6339 Tagen) @ Henricus Dandolo

Hallo Henricus,
du hast die Seite zur Freistellung aufmerksam gelesen.

Es gibt kein Gesetz in dem das so wortwörtlich drinsteht.
Aber es gibt auch keins in dem steht, dass du es nicht so durchführen kannst. ;-)

Die Auszüge aus den Kommentaren (zur Freistellung) sind doch eindeutig.

Mit dieser Berechnungsgrundlage hilfst du deinem AG, denn so ist für ihn planbar wie oft und wann er auf deine Arbeitskraft zugreifen kann.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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