Vereinfachtes oder förmliches Wahlverfahren? (Wahlen)

Wolfgang E., Friday, 29.12.2006, 18:08 (vor 6344 Tagen) @ Michael B.

» Gehe ich recht in der Annahme, dass aufgrund der zum Teil beachtlichen Entfernung das förmliche Wahlverfahren angewandt werden muss, obwohl die Zahl der Schwerbehinderten lediglich knapp über 5 liegt> Oder spielt es eine Rolle, ob in den entfernten Büros ein Wahlberechtiger seinen Arbeitsplatz hat> - Sprich: Wenn außerhalb des Hauptssitzes kein Schwerbehinderter seinen Arbeitsplatz hat, kann doch nach dem vereinfachten Wahlverfahren gewählt werden>

Nach dem Sinn und Zweck des § 18 SchwbVWO dürften keine Bedenken gegen ein vereinfachtes Wahlverfahren bestehen, wenn die etwa fünf aktiv Wahlberechtigten nicht bundesweit verstreut beschäftigt sind, sondern ausnahmslos - alle - an einem Standort eingesetzt sind, also insoweit ständige räumliche Nähe der aktiv Wahlberechtigten besteht.

Der ausdrückliche Wortlaut des § 18 SchwbVWO („Betrieb aus räumlich weit auseinanderliegenden Teilen“) könnte dieser Auslegung allerdings entgegengehalten werden, so dass ein Restrisiko bei einer Anfechtung nicht ganz auszuschließen ist. Ob dieses spezielle Wahlrechtsproblem in der Fachliteratur bereits behandelt wurde, ist mir nicht bekannt.


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