Wer muss meine Fortbildung genehmigen? (Seminare / Fortbildung)
Hallo Hajue,
wir hatten diese Thema zwar schon einige Male hier im Forum, hier noch einmal die Rechtslage:
§ 96 (4) verpflichtet den Arbeitgeber zur Freistellung der Vertrauenspersonen von ihrer beruflichen Tätigkeit sowohl für die Durchführung ihrer Aufgaben wie auch für die Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Zu dem letztgenannten Zweck muss unter bestimmten Voraussetzungen auch das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied befreit werden.
Schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4022
dort habe ich noch einiges zu dieser Fragestellung geschrieben. Du bist hier wirklich auf die Zustimmung der gewählten SchwbV angewiesen