Wer muss meine Fortbildung genehmigen? (Seminare / Fortbildung)

hackenberger, Sunday, 14.01.2007, 13:35 (vor 6329 Tagen) @ hajue

Hallo Hajue,

wir hatten diese Thema zwar schon einige Male hier im Forum, hier noch einmal die Rechtslage:

§ 96 (4) verpflichtet den Arbeitgeber zur Freistellung der Vertrauenspersonen von ihrer beruflichen Tätigkeit sowohl für die Durchführung ihrer Aufgaben wie auch für die Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Zu dem letztgenannten Zweck muss unter bestimmten Voraussetzungen auch das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied befreit werden.

Schaue einmal hier: http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4022
dort habe ich noch einiges zu dieser Fragestellung geschrieben. Du bist hier wirklich auf die Zustimmung der gewählten SchwbV angewiesen :-(


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