Wer muss meine Fortbildung genehmigen? (Seminare / Fortbildung)
Du bist
» hier wirklich auf die Zustimmung der gewählten SchwbV angewiesen
Die Vertrauensperson hat weder ein recht zuzustimmen noch abzulehnen. sie könnte lediglich dem AG gegenüber die notwendigkeit begründen, wenn der 2. stellv. mehrmals im amt war. das allerdings setzt wieder eine gute zusammenarbeit untereinander voraus.
als kuriosum: mein Ag hat sogar der 2. und 3. stellvertreterin eine woche aufbaukurs mit unterkunft finanziert. kurz danach hat die eine gekündigt, die andere ist in passive ATZ gegangen. das alles war bekannt, und deshalb war ich mit einer schulung NICHT einverstanden. trotzdem geschehen...
gruß, traute