TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (TVöD / TV-L)

hackenberger, Tuesday, 16.01.2007, 11:20 (vor 6325 Tagen) @ jomibö

Hallo,

„fortgeschrittenen Diskussionsstand“ ist kein Sachgrund. Erkläre dem AG, dass Du die Einbindung ja nur möchtest damit die Rechte/Belange der Schwerbehinderten gem. SGB IX und unter Beachtung des nun auch geltenden AGG nicht verletzt bzw. berücksichtigt werden. Deine Einbeziehung würde auch die mögliche Gefahr, dass Du als SchwbV sonst ggf. Maßnahmen des AG bzw. entsprechende Beschlüsse des BR in diesen Angelegenheit nicht gem. § 95 SGB IX aussetzen müsstest. Dieses würde den gesamten Ablauf bestimmt mehr beeinträchtigen als Deine Einbeziehung in diese betriebliche Kommission.
;-) ;-)

Also, alles nur eine Frage der Überzeugung


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