TVöD: Betriebliche Kommission (§ 18 TVöD) (TVöD / TV-L)

Heinrich @, Wednesday, 24.01.2007, 18:52 (vor 6318 Tagen) @ jomibö

» Liebe Kolleginnen und Kollegen,
» mein Arbeitgeber stimmt der beratenden Beteiligung zu:-) .
Korios und fast unvorstellbar, die 3 Vertreter des GPR (alle Ver.di Mitglieder:-( ) in der betrieblichen Kommission verhindern die Beteiligung, wohl unter dem Aspekt, dass ich als "absolut aktiver SchwbV" eine sehr kritische und sachlich gut begründete, unbequeme Haltung, zu diesem faulen Kompromiss der Tarifkommission, einbringe. Hier die Kurzfassung meiner Bewertung zum Leistungsentgelt nach § 18 TVÖD(und Ver.di):mit einer modernen, konstruktiven Unternehmensführung, hat die Regelung auf der Basis einer Umverteilung von Geldern der Beschäftigten aber auch garnichts zu tun. Es wird höchstens overhead im Exzess produziert (und alle machen mit), Beschäftigte, sogenannte "Nichtleistungsträger:-( " , werden als Ergebnis absolut demotiviert. Effizienz > Fehlanzeige! Zur Zeit ist das Integrationsamt mit der Bitte um Klärung der Beteiligung betraut. Lt. vorab Information wird das SGB IX; § 95, Absatz 2 und 4 als zutreffend interpretiert. Sollte eine Klärung auf diesem Weg nicht gelingen, wird der Rechtsweg bestritten. Ps. beim Tarifvertrag Bund ist die Beteiligung unter § 14 eindeutig im Sinne der SchwbV :-) geregelt.
Gestattet an dieser Stelle den Hinweis: es wird Zeit, dass der Gesetzgeber die Stellung der SchwbV durch Stimmrecht stärkt und Regelungen die Schwerbehinderte berühren zwangsläufig nur im Konsens mit der Interessenvertretung vereinbar sind.
» Herzliche Grüße


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion