Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 18.01.2007, 12:14 (vor 6323 Tagen) @ klaus

Hallo Klaus,

sorry, aber auch als Selbstbetroffener und als langjähriger Mandatsträger habe ich gewisse Verständnisprobleme mit deiner Fragestellung.

Es geht für mich aus Deiner Fragestellung nicht hervor, dass es in der Behinderung liegende Gründe gibt welche gegen eine Veränderung der Arbeitszeit sprechen. Du verweist "nur" darauf, dass Du nun 27 Jahre keinen Schichtdienst machen musstest.

Auch Schwerbehinderte müssen grundsätzlich Schichtdienst/-arbeit leisten. Es gibt nur hier eine Möglichkeit der herausnahme, wenn es in der Behinderung liegende Gründe gibt (medizinisch belegbare Gründe) welche gegen eine Schichtarbeit sprechen. Wenn dem so ist, kann man unter Bezug auf den § 81 (4) eine Herausnahme fordern. Hierzu gibt es auch entsprechende Rechtsprechung die auch unter Urteile auf diesen Webseiten zu finden ist. Sollte aber eine anderweitige Beschäftigung (also außerhalb der Schichtarbeit) nicht möglich sein, könnte das Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein.

PS: Bitte nicht über meinen ersten Satz böse sein oder diesen falsch verstehen, doch ich bin bekannt, dass ich mich für Schwerbehinderte/ Gleichgestellte voll einsetze aber auch dafür, dass ich eine "klare" Sprache spreche. Ganz nach dem Motto: den Schwerbehinderten immer dann alle Rechte, wenn der Anspruch besteht. Es geht darum, dass Nichtbehinderte die Rechte und Anliegen Schwerbehinderter auch verstehen und akzeptieren.


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