Zeitverschobene Arbeitszeit-nach über 27 jahren (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 19.01.2007, 10:41 (vor 6322 Tagen) @ klaus

Hallo Klaus,

der § 81 (4) besagt, dass der Schwerbehinderte den Rechtsanspruch hat, dass eine Beschäftigung unter Beachtung ihrer Kenntnisse und ihres Leistungsvermögens.

Hier der Gesetzestext: Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können.

Hierunter fällt aber nicht, dass man wie viele Nichtbehinderte Arbeitnehmer durchaus Schwierigkeiten hat, wenn man zum einen nach langjähriger beruflichen Tätigkeit (hier 27 Jahre) und aufgrund des Alters, sich auf Schichtarbeit umzustellen/einzustellen. Dieses kann allen AN verständlicherweise schwer fallen bzw. als unangenehm empfunden werden.

Es müssen medizinischbelegbare Gründe welche in der Behinderung liegen hier die Ursache sein. Ein GdB von 100 und ein Mz. "G" sind hierfür keine grundsätzlichen Gründe. Denn dieses würde ja z.B. bedeuten, dass alle Querschnitte/Rollstuhlfahrer nicht im Schichtbetrieb einsetzbar wären, dass diese i.d.R. einen GdB von 100 und mindestens das Mz. "G" haben.

Also Klaus, ein Arzt müsste dieses bestätigen und ich gehe davon aus, dass in diesem Falle der AG möglicherweise den arbeitsmedizinischen Dienst (Betriebsarzt) einbinden wird, auch um ggf. die grundsätzliche Tauglichkeit zur weiteren Berufsausübung (Arbeitsfähigkeit/-unfähigkeit) feststellen zu lassen. Selbstverständlich nur aus Gründen der Besorgnis den AN zu überfordern und er ja Schaden vom AN abwenden muss/möchte. Das Ergebnis könnte dann aber auch ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsleben mit all seinen Folgen sein.


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