Bildschirm beantragen (Hilfsmittel)

hackenberger, Friday, 19.01.2007, 12:53 (vor 6308 Tagen) @ Diana

Hallo Diana,

hier geht es um Hilfsmittel welche zur Erledigung der arbeitsvertraglichen Pflichten notwendig sind, also begleitende Hilfen im Arbeitsleben.

Zuständig hierfür, also das der Arbeitsplatz entsprechend der Notwendigkeiten aufgrund der Behinderung auszustatten ist der AG. Der AG kann hierfür entsprechende Mittel gem. § 19 ggf. auch § 24 SchwbAV (Schwerbehinderten Ausgleichsabgabeverordnung) beantragen. Der Antrag ist i.d.R. beim IA zu stellen. Diese prüfen ob ggf. ein anderer Leistungsträger hier in Anspruch zu nehmen ist und leiten diesen Antrag dann an diesen weiter.

Du kannst hier den AG unterstützen. Ich sehe hier immer eine Möglichkeit der SchwbV hier dem AG auch einen „Mehrwert“ zu erbringen. Daher stelle ich als SchwbV immer diese Anträge für und in Absprache mit dem AG.

Du solltest dich hier an den technischen Berater des IA wenden und diesen um Unterstützung bitten. Denn das IA schaltet in solchen Fällen immer ihren tech. Berater ein auch um zu prüfen ob das notwenige/richtige Hilfsmittel hier beansprucht wird. Erforderliche oder sinnvoll ist hier auch immer zum einen ein entsprechendes Artest über die Notwendigkeit des Facharztes und die Einbindung des Betriebsarztes.

Der AG kann, je nach Erfüllung der Pflichtquote und dem Verhandlungsgeschick der SchwbV, mit einer Erstattung der "Mehrkosten" (die Kostenersparnis eines "normalen" Monitor wird gegen gerechnet) in Höhe von ca. 70-80% rechnen.


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