Gleichstellungsbeauftragte u.Schwerbehindertenvertr. (Wahlen)

Ulrike Hollmann @, Paderborn, Friday, 19.01.2007, 18:36 (vor 6308 Tagen)

Hallo,

ich habe folgende Frage.
In unserer Behörde wurde im letzten Jahr neu gewählt.
Gewählt wurde unsere Gleichstellungsbeauftragte als Schwerbehindertenvertreterin. Die zweite sowie die dritte Position wurden mit ganz neuen Leuten besetzt. Gegen die Wahl wurde auch kein Einspruch erhoben.
Die Personalstelle war mit dem Vorschlag der Kandidaten einverstanden.

Jetzt nach einiger Zeit kommen einigen Kollegen Bedenken ob dieses Zusammensetzung überhaupt erlaubt ist. Nun zu meiner Frage !!
Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht oder ist es wirklich nicht erlaubt>Das man als GLB auch Schwerbehindertenvertreterin sein kann.
Die Kollegin ist auch im Schwerbehindertenbereich sehr gut informiert.

Sie ist für das Amt die richtige Person.Leider findet man Anstoß an der Zusammensetzung.(Schwerbeh. u. GLB)Wer kann mir einen Rat geben >:-P


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