Gleichstellungsbeauftragte u.Schwerbehindertenvertr. (Wahlen)
Hallo Ulrike,
schaue einmal hier findest Du die Antwort sofern es sich um eine Bundesbehörde handelt:
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1475#p1476
PS: Schon einmal kurz, es geht nicht. Verstoß gegen § 16 Bundesgleichstellungsgesetz. Sie muss also entweder die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten oder das Mandat als SchwbV niederlegen.
Das Bundesgleichstellungsgesetzes (BBleiG) weicht zum Teil von den
Landesgesetzen, die auch untereinander verschieden sind, ab.
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesgleichstellungsgesetz#Geschlechter-Gleichstellung
Sollte es sich um eine Landesbehörde handeln, bitte im Gleichstellungsgesetz des Landes nachsehen.
Übersicht der Gleichstellungsgesetzgebung im Bund und in den verschiedenen Bundesländern