Gleichstellungsbeauftragte u.Schwerbehindertenvertr. (Wahlen)

hackenberger, Friday, 19.01.2007, 20:33 (vor 6308 Tagen) @ Ulrike Hollmann

Hallo Ulrike,

schaue einmal hier findest Du die Antwort sofern es sich um eine Bundesbehörde handelt:
www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=1475#p1476

PS: Schon einmal kurz, es geht nicht. Verstoß gegen § 16 Bundesgleichstellungsgesetz. Sie muss also entweder die Funktion der Gleichstellungsbeauftragten oder das Mandat als SchwbV niederlegen.

Das Bundesgleichstellungsgesetzes (BBleiG) weicht zum Teil von den
Landesgesetzen, die auch untereinander verschieden sind, ab.
http://de.wikipedia.org/wiki/Landesgleichstellungsgesetz#Geschlechter-Gleichstellung

Sollte es sich um eine Landesbehörde handeln, bitte im Gleichstellungsgesetz des Landes nachsehen.
Übersicht der Gleichstellungsgesetzgebung im Bund und in den verschiedenen Bundesländern


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